Solidarisch für Selbstbestimmung
Forderungen zum Feministischen Streik 2026 in Liechtenstein
Der feministische Streik in Liechtenstein ist eine kollektive Reaktion auf anhaltende strukturelle Ungleichheiten und menschenrechtliche Defizite. Gefordert ist eine Politik, die diese Dimensionen gemeinsam verbindlich adressiert, ausreichend finanziert und als staatliche Verantwortung anerkennt. Die Forderungen früherer feministischer Streiks bleiben weiterhin aktuell, da sie – mit Ausnahme der Elternzeit – nach wie vor nicht umgesetzt sind. Der Schwerpunkt des feministischen Streiks 2026 liegt insbesondere auf der Einführung einer Fristenlösung und dem Recht auf körperliche und reproduktive Selbstbestimmung.
Selbstbestimmung ist eine gesellschaftliche und politische Frage. Wer über das eigene Leben frei entscheiden kann, hängt wesentlich von sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Geschlecht, Herkunft, Behinderung oder sozialer Status beeinflussen in Liechtenstein weiterhin den Zugang zu Sicherheit, Gesundheit, Teilhabe und wirtschaftlicher Unabhängigkeit. Diese Ungleichheiten entstehen nicht zufällig, sondern werden durch Gesetze sowie politische und institutionelle Strukturen aufrechterhalten: Beispielsweise durch ein Strafrecht, das die reproduktive Selbstbestimmung einschränkt; durch eine Gleichstellungspolitik ohne verbindliche Massnahmen; durch unzureichenden Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt und durch ein Wirtschaftssystem, das Care-Arbeit systematisch entwertet und unsichtbar macht.
Solidarität bedeutet, diese strukturellen Ungleichheiten sichtbar zu machen und kollektiv dagegen einzustehen. Der feministische Streik in Liechtenstein ist Ausdruck dieses gemeinsamen Widerstands. Selbstbestimmung muss für alle gelten.
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Das Recht auf körperliche und reproduktive Selbstbestimmung ist in internationalen Menschenrechtsabkommen, insbesondere der CEDAW-Konvention, verankert. Es umfasst das Recht, frei und ohne Zwang über den eigenen Körper, die eigene Sexualität sowie über Schwangerschaft und Elternschaft zu entscheiden. In Liechtenstein sind Schwangerschaftsabbrüche bis heute strafbar. Die faktische Verlagerung von Schwangerschaftsabbrüchen ins Ausland bewirkt eine unzureichende Versorgung im Inland. Das trifft insbesondere junge Menschen, finanziell benachteiligte Personen sowie Menschen ohne unterstützendes soziales Umfeld unverhältnismässig stark. Die Kriminalisierung führt zu Stigmatisierung sowie rechtlicher Unsicherheit. Gleichzeitig fehlen unabhängige Beratungsangebote sowie ein gesichertes medizinisches Versorgungsangebot im Inland.
Wir fordern:
1. Die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs im Strafrecht.
2. Die Einführung einer Fristenlösung mit straffreiem Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Schwangerschaftswoche
3. Den Aufbau eines öffentlich zugänglichen medizinischen Versorgungsangebots im Inland, einschliesslich ambulanter und stationärer Leistungen
4. Die vollständige Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenversicherung
5. Die Einführung von unabhängigen und niederschwelligen Beratungsangeboten
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Geschlechtsspezifische Gewalt ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und Ausdruck ungleicher Machtverhältnisse. Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat sich Liechtenstein 2021 verpflichtet, umfassende Massnahmen in den Bereichen Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und institutionelle Zusammenarbeit umzusetzen. Die bisherigen Massnahmen reichen jedoch nicht aus. Schutz- und Beratungsangebote sind nicht ausreichend ausgebaut und vielerorts nicht langfristig abgesichert. Es fehlen systematische Datenerhebungen, verbindliche Präventionsstrukturen und eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz, Gesundheitswesen und Sozialdiensten.
Wir fordern:
1. Eine langfristig gesicherte und bedarfsgerechte Finanzierung des Frauenhauses Liechtenstein sowie der Opferhilfestelle
2. Angliederung an 24h/täglich erreichbare Notruf- und Krisendienste wie die Nr. 142 der Schweiz und die Einführung eines stillen sowie barrierefreien Notrufs
3. Eine verbindliche Spezialisierung und Weiterbildung von Polizei, Justiz und Gesundheitswesen im Bereich geschlechtsspezifischer Gewalt
4. Die institutionalisierte Verankerung von Präventionsarbeit, insbesondere durch Bildungsprogramme zu Geschlechterrollen, Konsens und Gewaltprävention sowie durch strukturierte Täterarbeit
5. Den Aufbau eines nationalen Gewaltmonitoringsystems und die Entwicklung eines koordinierten nationalen Aktionsplans gegen geschlechtsspezifische Gewalt
6. Eine Reform des Sexualstrafrechts nach dem Grundsatz „Nur Ja heisst Ja“, sodass das Fehlen einer freiwilligen Zustimmung im Zentrum des Vergewaltigungstatbestands steht
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Tatsächliche Gleichstellung erfordert eine verbindliche und langfristige staatliche Strategie. Gleichstellungspolitik darf nicht von einzelnen Projekten oder politischen Mehrheiten abhängig sein, sondern muss institutionell verankert und konsequent umgesetzt werden. Dazu gehört insbesondere die systematische Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Auswirkungen in allen politischen Entscheidungsprozessen (Gender Mainstreaming). Gleichzeitig braucht es einen intersektionalen Ansatz, der anerkennt, dass Diskriminierungen sich überschneiden und gegenseitig verstärken. Etwa entlang von Geschlecht, Herkunft, Behinderung, sexueller Orientierung oder sozialem Status. Trotz wiederholter Forderungen aus der Zivilgesellschaft verfügt Liechtenstein bis heute über keine verbindliche nationale Gleichstellungsstrategie. Bestehende Institutionen sind personell, finanziell und rechtlich nicht ausreichend ausgestattet, um Gleichstellung wirksam durchzusetzen.
Wir fordern:
1. Die gesetzliche Verankerung einer nationalen Gleichstellungsstrategie mit klaren Zielsetzungen, messbaren Indikatoren und verbindlichem Zeitplan sowie die Sprechung angemessener personeller wie finanzieller Ressourcen
2. Die Einführung verpflichtender Gender-Impact-Assessments in Gesetzgebungs- und politischen Entscheidungsprozessen sowie die Umsetzung von Gender Budgeting
3. Die kontinuierliche Erhebung, Auswertung und Veröffentlichung geschlechterdifferenzierter Daten sowie einen regelmässigen öffentlichen Gleichstellungsbericht
4. Eine intersektionale Ausrichtung der Gleichstellungspolitik mit besonderer Berücksichtigung mehrfach diskriminierter und benachteiligter Gruppen